EU Heimtierausweis

EU Heimtierausweis

oft auch Heimtierpass oder Pet Passport genannt

Der EU-Heimtierausweis – oft auch Heimtierpass oder Pet Passport genannt – ist das zentrale Reisedokument, sobald Sie mit Ihrem Vierbeiner eine EU-Grenze überschreiten. Er enthält alle Angaben zur eindeutigen Identifizierung und zum Impfstatus Ihres Tieres und schützt gleichzeitig vor der Einschleppung gefährlicher Krankheiten wie Tollwut.

1. Für welche Tiere ist der Heimtierpass Pflicht?

Der Ausweis ist verbindlich für Hunde, Katzen und Frettchen. Andere Heimtiere (z. B. Kaninchen oder Vögel) benötigen das Dokument nicht, es sei denn, das Zielland verlangt es ausdrücklich.

2. Wann müssen Sie den Ausweis vorweisen?

  • Bei jeder Auslandsreise innerhalb der EU – auch für Tagesausflüge.
  • Bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten (z. B. Schweiz, Norwegen, Großbritannien).

3. Voraussetzungen & Ausstellung

  1. Mikrochip-Kennzeichnung: Seit Juli 2011 ist der ISO-Transponder Pflicht. Ältere, gut lesbare Tätowierungen bleiben gültig.
  2. Tollwutimpfung: Erst nach gültiger Impfung (mindestens 21 Tage alt) darf das Tier reisen.
  3. Autorisierte Tierarztpraxis: Nur eine behördlich ermächtigte Tierärztin oder ein ermächtigter Tierarzt darf den Pass ausstellen und eintragen.

Enthaltene Angaben

  • Halterdaten (Name, Adresse, Unterschrift)
  • Tierdaten (Art, Rasse, Geburtsdatum, Geschlecht, ggf. Foto)
  • Mikrochipnummer, Datum und Ort der Kennzeichnung
  • Impfungen und Behandlungen (Tollwut, ggf. Echinokokken, Zecken)
  • Stempel, Name und Kontaktdaten der Tierarztpraxis

4. Konsequenzen bei fehlendem Heimtierausweis

Grenzbeamte sind berechtigt, Ihr Tier zurückzuweisen, in Quarantäne zu bringen oder – im äußersten Notfall – einzuschläfern, falls eine Rücksendung nicht möglich ist. Verzichten Sie daher niemals auf den Pass und prüfen Sie die Gültigkeit der Tollwutimpfung rechtzeitig vor jeder Reise.

5. Besondere Hinweise

 

  • Gültigkeit: Der Pass bleibt lebenslang gültig, solange die Tollwutimpfung lückenlos aufgefrischt wird.
  • Maximal fünf Tiere dürfen pro Person begleitet werden; Ausnahmen gelten für Ausstellungen oder Sportevents.
  • Weitere Dokumente: Bei Einreisen aus Drittstaaten ist häufig zusätzlich eine EU-Gesundheitsbescheinigung (max. 10 Tage alt) vorgeschrieben.